Gehaltswaage

Entgeltpunkte

Die deutsche Rente rechnet nicht mit Euro-Beträgen aus Ihrer Vergangenheit, sondern mit Verhältniszahlen: Ein Jahr, in dem Sie genau das Durchschnittsentgelt verdient haben, ergibt genau einen Entgeltpunkt. Das erklärt, warum Deutschland keine Aufwertungstabelle braucht.

Ein Entgeltpunkt ist ein Verhältnis, kein Betrag

§ 63 Abs. 2 sagt es direkt: Wer in einem Kalenderjahr genau das Durchschnittsentgelt dieses Jahres verdient, erhält dafür genau einen vollen Entgeltpunkt. § 70 Abs. 1 verallgemeinert das zur Rechenregel — die Beitragsbemessungsgrundlage eines Jahres wird durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres geteilt. Für 2026 beträgt dieses Durchschnittsentgelt 51.944,00 € — und zwar vorläufig, siehe unten.

Deshalb braucht Deutschland keine Aufwertungstabelle

Weil jedes Jahr sofort als Verhältnis zum damaligen Durchschnitt gespeichert wird, steht ein Jahr aus 1985 auf derselben Skala wie ein Jahr aus 2025. Es gibt nichts nachträglich aufzuwerten. Der Gegenwartsbezug kommt erst ganz am Ende, wenn die Summe aller Punkte mit dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt wird. Österreich führt für seine ASVG-Seite eine jährlich neu veröffentlichte Tabelle von Aufwertungsfaktoren; ein deutsches Gegenstück dazu existiert nicht, und danach zu suchen ist hier der naheliegende Fehler.

Was ein einzelnes Jahr höchstens einbringt

Nach oben begrenzt ist nicht die Rente, sondern ein Jahr: In die Beitragsbemessungsgrundlage geht Arbeitsentgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze ein, die für 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 101.400,00 € im Jahr beträgt (Anlage 2, § 159). Verdienst darüber führt zu keinem weiteren Entgeltpunkt. Eine gesetzliche Höchstrente folgt daraus aber nicht: gedeckelt ist die Grundlage, nicht die Leistung.

Kindererziehungszeiten

§ 70 Abs. 2 schreibt für jeden Kalendermonat der Kindererziehung 0,0833 Entgeltpunkte gut — beitragsfrei, also ohne dass dafür etwas eingezahlt worden sein müsste. Über zwölf Monate ergibt das ungefähr einen vollen Punkt, das heißt ungefähr ein Jahr Durchschnittsverdienst.

Zwei Stichtage, und sie fallen nicht zusammen

Die Anlagen 1 und 2 — Durchschnittsentgelt und Beitragsbemessungsgrenze — gelten für das Kalenderjahr. Der aktuelle Rentenwert dagegen ändert sich nach § 68 Abs. 1 zum 1. Juli. Wer beide über einen Kamm schert, rechnet ein halbes Jahr lang mit dem falschen Rentenwert — und das ist die eine Zahl, mit der die ganze Rentenformel multipliziert wird.

Für 2025 und 2026 trägt die Anlage 1 zudem eine Fußnote: Beides sind vorläufige Durchschnittsentgelte im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, und § 70 Abs. 1 Satz 2 sagt es noch einmal. Genau diese beiden Jahre benutzt eine Rentenberechnung heute. Wir geben den Wert deshalb mit dieser Kennzeichnung wieder und nicht als feststehende Zahl.