
Brutto-Netto-Rechner für Deutschland
Berechnen Sie den ungefähren Nettolohn in Deutschland: Vom Bruttolohn werden die Sozialversicherung (KV, PV, RV, AV), die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und – je nach Kirchenzugehörigkeit – die Kirchensteuer abgezogen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Berechnung mit den bundesweit für 2026 geltenden Sätzen.
- Netto, Sozialversicherung und Steuern – aufgeschlüsselt
- Ohne Registrierung und ohne versteckte Kosten
- Auf Deutsch und Englisch
Schnelle Berechnung
Geben Sie den monatlichen Bruttolohn ein und wählen Sie Steuerklasse, Bundesland, Kinder und Kirchensteuer – der Rechner zeigt sofort das Netto auf die Hand, die aufgeschlüsselte Sozialversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die gesamten Arbeitgeberkosten. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Berechnung für die Größenordnung, nicht für eine amtliche Entscheidung.
Bruttolohn vor Sozialversicherung, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Das Bundesland bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und in Sachsen den Pflegeversicherungs-Split.
Bundesweit für 2026 geltende Sätze – eine unverbindliche Berechnung für die Größenordnung, nicht für Entscheidungen.
Netto (auf die Hand)
Netto (auf die Hand): 2.333,25 €- Netto (auf die Hand)2.333,2567%
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)761,2522%
- Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer)405,5012%
- Bruttolohn
- 3.500,00 €
- Lohnsteuer
- 405,50 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Gesamte Arbeitgeberkosten
- 4.240,25 €
Kinderloser-Zuschlag zur Pflegeversicherung berücksichtigt (0,6 %, nur Arbeitnehmeranteil, ab 23 Jahren).
Hinweise zur Berechnung (2)
Der Rechner verwendet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (2,9 %). Der tatsächliche Satz Ihrer Krankenkasse kann abweichen.
Kein Solidaritätszuschlag: Die Lohnsteuer liegt unter der Freigrenze – für die allermeisten Arbeitnehmer fällt kein Soli mehr an.
Wenn Sie in Deutschland angestellt sind, zieht der Arbeitgeber die Sozialversicherung, die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und – falls Sie kirchensteuerpflichtig sind – die Kirchensteuer direkt vom Bruttolohn ab, bevor das Geld überhaupt auf Ihr Konto kommt. Auf der Lohnabrechnung steht am Ende nur der Nettobetrag.
Genau deshalb sagt der Bruttolohn im Arbeitsvertrag wenig darüber aus, was tatsächlich übrig bleibt. Dieser Brutto-Netto-Rechner macht die Rechnung sichtbar: Er zerlegt den Weg vom Brutto zum Netto Position für Position und zeigt zusätzlich, was derselbe Lohn den Arbeitgeber insgesamt kostet.
Die Berechnung nennt die Größenordnung, nicht die amtliche oder steuerliche Entscheidung: sie arbeitet mit den für 2026 geltenden Sätzen und zeigt, wie eine deutsche Lohnabrechnung aufgebaut ist.
- 21,75 %
- Sozialversicherung – Ihr Anteil
- 45 %
- Höchster Grenzsteuersatz
- 4.329 €
- Durchschnittlicher Bruttolohn (Monat)
Wie es funktioniert
In drei Schritten zu einer ersten, ehrlichen Zahl – ohne Registrierung.
- 1
Angaben eingeben
Bruttolohn, Steuerklasse, Bundesland, Kinder und Kirchensteuer genügen für eine erste Größenordnung.
- 2
Aufschlüsselung sehen
Sozialversicherung (KV, PV, RV, AV), Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – Position für Position statt einer einzigen Zahl.
- 3
Netto und Gesamtkosten
Nettolohn auf die Hand und die gesamten Arbeitgeberkosten, sofort und übersichtlich nebeneinander.
Wie der monatliche Abzug funktioniert
Vom Bruttolohn werden zuerst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen; auf das zu versteuernde Einkommen folgen dann Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Sozialversicherung ist kein einzelner Beitrag, sondern ein Stapel aus mehreren Zweigen – bundesweit gleich:
- KV – Krankenversicherung – deckt Arztbesuch, Krankenhaus und Medikamente; der allgemeine Beitrag plus ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, meist paritätisch geteilt.
- PV – Pflegeversicherung – finanziert die Pflege im Alter; der Beitrag hängt von der Kinderzahl ab, und in Sachsen tragen Sie einen etwas höheren Anteil.
- RV – Rentenversicherung – der größte Einzelposten; er finanziert die spätere gesetzliche Rente und wird paritätisch geteilt.
- AV – Arbeitslosenversicherung – sichert das Arbeitslosengeld; ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Zusammen macht Ihr Anteil an der Sozialversicherung rund 21,75 % des Bruttolohns aus – allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Verdienen Sie mehr, wird der Teil darüber beitragsfrei gestellt, und der prozentuale Abzug sinkt mit steigendem Lohn.
Erst auf das zu versteuernde Einkommen wird die Lohnsteuer nach dem progressiven Tarif des § 32a EStG erhoben: Bis zum Grundfreibetrag von rund 12.348 € im Jahr bleibt das Einkommen steuerfrei, darüber steigt der Satz gleitend bis zum Spitzensatz von 45 %. Nicht jeder Euro wird gleich besteuert – nur der Teil in der jeweiligen Zone trägt dessen Satz.
Auf die Lohnsteuer kommen schließlich der Solidaritätszuschlag – für die allermeisten Arbeitnehmer wegen der hohen Freigrenze inzwischen null – und, nur bei Kirchenmitgliedschaft, die Kirchensteuer. Beide berechnet der Rechner getrennt und weist sie eigens aus.
Was der Bruttolohn den Arbeitgeber wirklich kostet
Der Bruttolohn ist nicht das Ende der Rechnung – er ist die Basis, auf die der Arbeitgeber noch einmal obendraufzahlt. Zusätzlich zu Ihrem Bruttolohn trägt der Arbeitgeber seinen eigenen, meist gleich hohen Anteil an der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Diese Arbeitgeberbeiträge summieren sich auf rund 21,15 % des Bruttolohns. Für einen Bruttolohn in Höhe des durchschnittlichen 4.329 € bedeutet das Gesamtkosten von rund 5.244 € im Monat – spürbar mehr, als am Ende auf Ihrem Konto landet. Der Rechner weist diese Arbeitgeberkosten als eigene Zeile aus, nicht als Teil Ihres Nettos.
Hinzu kommen umlagefinanzierte Beiträge (U1/U2) und die gesetzliche Unfallversicherung, die der Rechner nicht abbildet. Für Sie als Arbeitnehmer ändert sich dadurch nichts; für den Arbeitgeber sind es reale Personalkosten.
Werkzeuge entdecken
Themenseiten mit den für 2026 geltenden Sätzen – jede behandelt ein Thema.
Steuerklassen
Wie die sechs Lohnsteuerklassen (I–VI) den monatlichen Lohnsteuerabzug bestimmen.
Lohnsteuer
Der progressive Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) – vom Grundfreibetrag bis zum Spitzensatz von 45 %.
Sozialversicherung
KV, PV, RV und AV – die Beiträge auf einen Blick, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze.
Mindestlohn
Deutschland hat einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn je Stunde.
Weihnachtsgeld
Als sonstiger Bezug mit dem Grenzsteuersatz besteuert – nicht begünstigt wie in Österreich.
Minijob & Midijob
Geringfügige Beschäftigung und der Übergangsbereich – mit eigenen Beitragsregeln.
Warum das Weihnachtsgeld den Vergleich verändert
Viele Beschäftigte in Deutschland erhalten Weihnachtsgeld – freiwillig oder tariflich vereinbart. Anders als das begünstigte 13./14. Gehalt in Österreich ist es hier ein «sonstiger Bezug» und wird mit dem individuellen Grenzsteuersatz besteuert. Ein Vergleich, der das ignoriert, verzeichnet das Jahresnetto.
Der Rechner auf dieser Seite zeigt zunächst einen laufenden Monat. Für das Weihnachtsgeld gibt es eine eigene Erläuterungsseite, weil es steuerlich anders behandelt wird als das reguläre Monatsgehalt.
Und der eigentliche Vergleich trägt erst, wenn Sie Netto gegen Netto stellen – nicht Brutto gegen Brutto und schon gar nicht einen deutschen Bruttolohn gegen einen Nettolohn aus dem Ausland. Genau diese erste, ehrliche Zahl liefert der Rechner.
Häufige Fragen
Bereit?
Berechnen Sie Ihr Netto in wenigen Sekunden
Geben Sie den Bruttolohn ein und sehen Sie das Netto auf die Hand, die aufgeschlüsselte Sozialversicherung und die Steuern – ohne Registrierung.











