Gehaltswaage

Minijob & Midijob

Für Löhne bis zur Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) und im anschließenden Übergangsbereich (Midijob) gelten eigene Beitragsregeln. Der Rechner berechnet diesen Bereich bewusst nicht, sondern erklärt ihn – statt eine falsche Zahl zu zeigen.

Was dieser Rechner berechnet – und was nicht

Der Brutto-Netto-Rechner auf dieser Website ist auf die reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgelegt – auf Arbeitsverhältnisse mit einem Monatsbruttolohn oberhalb des Übergangsbereichs (§ 20 Abs. 2 SGB IV), dessen obere Grenze derzeit bei 2.000 € im Monat liegt. In diesem Bereich zahlt die Arbeitnehmerin ihren regulären gesetzlichen Anteil an der Sozialversicherung auf den vollen Bruttolohn, und genau diesen Fall bildet der Rechner ab.

Liegt der regelmäßige Monatslohn darunter, greifen andere gesetzliche Mechanismen: der Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) und der Midijob im Übergangsbereich (§ 20 SGB IV). Beide folgen nicht dem einfachen Prozentabzug, den ein Standardrechner anwendet – deshalb berechnet der Rechner den Bereich bewusst nicht, sondern erklärt ihn. Eine überschlägige Prozentzahl wäre hier schlicht falsch.

§ 8 SGB IV

Der Minijob (geringfügige Beschäftigung)

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung: Der regelmäßige Monatsverdienst überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze nicht, die derzeit bei 603 € liegt. Diese Grenze ist kein fester Eurobetrag, sondern über eine gesetzliche Formel an den Mindestlohn (derzeit 13,90 € je Stunde) gekoppelt – sie steigt automatisch mit, wenn der Mindestlohn steigt.

Beim Minijob zahlt die Arbeitgeberin pauschale Abgaben (Pauschalabgaben) an die Minijob-Zentrale – für Kranken- und Rentenversicherung sowie eine pauschale Steuer. Die Arbeitnehmerin dagegen zahlt im Regelfall keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Ausnahme ist die Rentenversicherung: Sie gilt im Minijob grundsätzlich, ein eigener Beitrag der Arbeitnehmerin fällt also an – davon kann man sich aber auf schriftlichen Antrag befreien lassen (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht).

Für einen Standardrechner heißt das: Es gibt hier keinen festen Arbeitnehmer-Prozentsatz, den man einfach anwenden könnte. Ob überhaupt ein Beitrag anfällt, hängt davon ab, ob die Befreiung beantragt wurde – eine Angabe, die dieser Rechner nicht kennt.

§ 20 SGB IV

Der Midijob (Übergangsbereich)

Oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beginnt der Übergangsbereich – umgangssprachlich der Midijob. Er reicht von der Minijob-Grenze (603 €) bis zur oberen Grenze des Übergangsbereichs, die als fester Betrag im Gesetz steht und derzeit bei 2.000 € im Monat liegt. Anders als die Minijob-Grenze ist diese Obergrenze keine Formel, sondern eine per Gesetz festgelegte feste Zahl, weshalb ihr aktueller Stand bei jeder Aktualisierung neu zu prüfen ist.

Der Übergangsbereich soll den Sprung von der weitgehend beitragsfreien Beschäftigung in die volle Beitragspflicht abfedern. Dazu zahlt die Arbeitnehmerin nicht sofort den vollen Beitrag: Ihr Beitrag wird nicht auf den tatsächlichen Bruttolohn berechnet, sondern auf eine reduzierte, gleitende Bemessungsgrundlage, die über eine gesetzliche Formel bestimmt wird. Diese Grundlage beginnt an der unteren Kante nahe null und steigt bis zur Obergrenze gleitend auf den vollen Lohn an – daher der Name Gleitzone. Die Arbeitgeberin zahlt ihren normalen Anteil auf den tatsächlichen Bruttolohn.

Genau deshalb lässt sich der Nettolohn im Übergangsbereich nicht mit einem einfachen Prozentsatz abschätzen: Die Bemessungsgrundlage ist selbst das Ergebnis einer Formel, die an den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz eines Jahres gekoppelt ist. Ein gewöhnlicher Standardabzug würde den Arbeitnehmerbeitrag im unteren Teil des Bereichs deutlich zu hoch ansetzen.

Ihr Lohn liegt im Minijob- oder Midijob-Bereich

Ein Monatsbrutto bis zur oberen Grenze des Übergangsbereichs (2.000 €, § 20 Abs. 2 SGB IV) wird nach einem anderen, nicht-linearen Verfahren berechnet als die reguläre Beschäftigung. Dieser Rechner ist auf die reguläre Beschäftigung oberhalb dieser Grenze ausgelegt und rät hier bewusst keine Zahl, statt ein falsches Ergebnis zu zeigen. Für eine verlässliche Auskunft in diesem Bereich sind die Minijob-Zentrale und der amtliche Midijob-Rechner die richtige Anlaufstelle.

Häufige Fragen

Minijob & Midijob – häufige Fragen